Finanzamt
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Der Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, der ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in seinem Privathaushalt beschäftigt, und die Lohnsteuerbescheinigung nicht im Rahmen des ElsterLohn-Verfahrens an die Finanzverwaltung übermittelt, hat eine Besondere Lohnsteuerbescheinigung zu erteilen, wenn für einen Arbeitnehmer bei Abschluss des Lohnkontos keine Lohnsteuerkarte vorgelegen hat.
Adresse (URL): http://www.finanzamt-dortmund-hoerde.de/allgemein_fa/service/formulare/sonstige/lst/10_lst_bescheinigungen/index.php